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Ismail Tipi
Für Sie im Hessischen Landtag
Landtagsabgeordneter
in Hessen
Islamunterricht in NRW ist verfassungswidrig!
03.03.2012 - Land
Themengebiet: Bildung, Integration
Islamunterricht in NRW ist verfassungswidrig!
Der hessische Landtagsabgeordnete Ismail Tipi schließt sich der Ansicht des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn (FDP) an, wonach die in Nordrhein-Westfalen vorgesehene Regelung zur Verankerung von Islamunterricht an den Schulen verfassungswidrig ist. Die in Düsseldorf geplante Übergangslösung gehe davon aus, bei der Einführung bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts ohne eine entsprechende Religionsgemeinschaft auskommen zu können; dies aber widerspreche Artikel 7 des Grundgesetzes, erklärte Ismail Tipi in Wiesbaden, "Bei der Einführung eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts darf das Land nicht auf die Beteiligung der Religionsgemeinschaft verzichten." Artikel 7 des deutschen Grundgesetzes besagt, dass der Religionsunterricht "in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt" wird.

Eine solche islamische Religionsgemeinschaft existiert allerdings auch in NRW nicht. "Die notwendige Religionsgemeinschaft kann auf keinen Fall ein staatlich gebildetes Gremium sein, betonte Tipi und sagte weiter, "Der Staat darf nicht Lenker des Islam sein."

Tipi hält die in NRW gewählte Beirats-Lösung für verfassungswidrig. "Es ist nicht ratsam mittels staatlicher Sondervorschriften zu agieren. Den tiefgreifenden Vorbehalte in Teilen der Bevölkerung kann man so nicht entgegentreten". Tipi plädierte erneut dafür, bei der Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes nichts zu überstürzen. Muslimischer Religionsunterricht solle ein ordentliches Lehrfach sein, so Tipi weiter, dass bedeute, dass nicht jeder kommen und gehen kann, wann er will. Deshalb bedarf es Partner, die wissen, wen sie vertreten. Bisher hätten sich nur wenige Prozent der in Deutschland lebenden Muslime vereinsrechtlich organisiert. Manche Verbände hätten gar kein Mitgliederverzeichnis. Der Staat dürfe aber nicht alle Muslime pauschal zu einem Unterricht verpflichten, genauso wenig wie er einfach davon ausgehen dürfe, dass jeder Deutsche ein Christ sei.

Tipi sagte: "Gerade ich kann sehr gut verstehen, dass der Wunsch nach Einführung eines muslimischen Religionsunterrichts innerhalb der muslimischen Gemeinde groß ist. Aber ich lege großen Wert darauf, dass wir auf die Verfassungsvoraussetzungen keinen Rabatt gewähren. Dazu gehört auch, dass es einen dauerhaften Ansprechpartner braucht. Wenn wir Lehrstühle einrichten, wenn wir Stundenpläne verfassen, wenn wir Lehrer ausbilden, dann muss das schon für einen längeren Zeitraum sinnvoll sein und nicht nur für ein zwei Schülergenerationen. Dabei dürfen wir das Problem der vielen verschiedenen Richtungen und Kulturkreise im Islam nicht außer Acht lassen.

 SPD, Grüne und CDU hatten Ende 2011 im Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags die Einführung von Islamunterricht als regulärem Schulfach in deutscher Sprache beschlossen. Das Gesetz, das noch vom Parlament verabschiedet werden muss, soll zum 1. August in Kraft treten. Betroffen sind rund 320 000 Kinder und Jugendliche. Weil es bislang noch keinen gemeinsamen Ansprechpartner auf islamischer Seite gibt, soll ein achtköpfiger Beirat aus Vertretern der vier großen Muslimverbände gebildet werden, der die inhaltlichen Bestimmungen übernehmen soll.
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