Der Hassprediger Ibrahim Abou-Nagie ist weiterhin verschwunden. Nach dem Verbot des Vereins „Die wahre Religion“ und seiner „Lies-Aktion“ ist er untergetaucht. Er war für viele Jugendliche verantwortlich, die nach Syrien oder in den Irak ausgereist sind.

„Die zuständigen Behörden müssen ihn finden und nach Deutschland zurückholen, damit er juristisch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Er hat dafür gesorgt, dass sich zahlreiche Jugendliche radikalisiert haben, nach Syrien ausgereist sind, sich dort haben ausbilden lassen, Vergewaltigungen oder Hinrichtungen begangen haben und zum Teil sogar ums Leben gekommen sind. So jemand darf nicht in einem anderen Land frei herumlaufen und dort weiter junge Menschen für den IS rekrutieren. Gegen den Hassprediger Ibrahim Abou-Nagie muss dringend juristisch und strafrechtlich vorgegangen werden, ansonsten wird er wieder viele Jugendliche im europäischen Ausland mit der kranken Ideologie des IS vergiften und sie in die Arme des verbrecherischen IS-Staates schicken“, so der hessische Landtagsabgeordnete Ismail Tipi.

Ibrahim Abou-Nagie war einer der großen Hassprediger in Deutschland, gemeinsam mit Pierre Vogel und Sven Lau, der mittlerweile zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde. Mit der „Lies-Aktion“, bei der deutschlandweit in Einkaufsstraßen und auf Plätzen Korane verteilt und Jugendliche angesprochen wurden, hat er maßgeblich zu steigenden Anhängerzahlen der Salafisten beigetragen. Auch europaweit hat er seine Aktion durchgeführt und junge Menschen geködert.

„Er hat sie in die Hände des IS gespielt. Öfters war er unter der IS-Fahne zu sehen, gemeinsam mit anderen führenden Personen des IS wie Denis Cuspert. In seinen Videobotschaften hat er den Dschihad und Märtyrer-Tod verherrlicht. Es sollten genug Beweise gegen ihn vorliegen. Er muss für den Tod von dutzenden jungen Menschen verantwortlich gemacht werden. Ein Verbot seines Vereins, der „Lies-Aktion“ und auch seine Verurteilung als Betrüger und wegen Steuerhinterziehung reichen nicht. Er muss nach Deutschland geholt und strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann nicht sein, dass er im europäischen Ausland seine Aktion weiterführt.“

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