
Nach Medienangeben leben derzeit mehr als 1.100 Islamisten in Deutschland. Auf Anfrage von „Welt am Sonntag“ teilte das Bundesinnenministerium mit, dass 619 Personen als „islamistische Gefährder“ eingestuft und weitere 513 in diesem Zusammenhang als „relevant“ gezählt werden. Damit stehe Deutschland unverändert im unmittelbaren Zielspektrum terroristischer Organisationen.
Gerade nach der Festnahme eines Syrers, der verdächtigt wird, einen Mann in Dresden erstochen zu haben, ist die Diskussion um Gefährder und den Umgang mit ihnen neu entfacht. Denn der Tatverdächtige war den Behörden als Islamist bekannt, wurde als Gefährder eingestuft, aber erst wenige Tage vor seiner mutmaßlichen Tat aus der Haft entlassen.
Für den hessischen Landespolitiker Ismail Tipi ein unverständliches Handeln. „Schon so oft habe ich vor der Gefahr gewarnt, die von radikalen Islamisten und Gefährdern ausgeht. Immer wieder habe ich versucht deutlich zu machen, wie wichtig es ist, diese Personen nicht frei auf der Straße herumlaufen zu lassen. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso jemand, der bekanntlich eine Gefahr für unsere Sicherheit darstellt, der bereits in Haft war und keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, nicht abgeschoben werden kann. Es ist wichtig, dass wir in solchen Fällen konsequent durchgreifen.“
Für Syrien gilt als einziges Land bisher ein vollständiges Abschiebeverbot. Nach dem tödlichen Messerangriff dringt Bundesinnenminister Seehofer darauf, die Möglichkeit von Abschiebungen nach Syrien zu überprüfen, denn bisher gilt der generelle Abschiebestopp nach Syrien auch für Schwerkriminelle und gefährliche Islamisten.
„Wer hier in unserem Land gegen unsere Gesetze verstößt, hat sein Gastrecht verwirkt und muss unser Land sofort verlassen. Das müssen wir klarstellen und auch danach handeln. Für mich gilt hier der Grundsatz: Wer kein Bleiberecht hat oder straffällig geworden ist, muss abgeschoben werden. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die sich gegen unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat auflehnen und ihn bekämpfen, sich weiterhin ungehindert unter uns aufhalten können. Wer keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und nachweislich ein Gefährder ist, muss daher unverzüglich abgeschoben werden. Hier muss unser Rechtsstaat Stärke zeigen und deutlich machen, dass wir strikt gegen radikale Islamisten und Gefährder vorgehen.“
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