Das Hessische Corona-Kabinett hat Änderungen an den Corona-Verordnungen beschlossen. In Alten- und Pflegeeinrichtungen gibt es künftig keine allgemeinen Besuchsbeschränkungen mehr. Es hat sich gezeigt, dass die Infektionen und Erkrankungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern und den Belegschaften mittlerweile überall rückläufig sind. Dank der positiven Entwicklung in den Einrichtungen können wir die Besuchsregeln nun wieder lockern, sagten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

Auch der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Ismail Tipi freut sich darüber. „Selbstverständlich war es in den letzten Wochen und Monaten sehr schwer für die Menschen in Alten- und Behinderteneinrichtungen. Es galt auf der einen Seite, ältere Menschen vor einer Infektion so gut es geht zu schützen, gleichzeitig aber auch einen Besuch von Partnern oder Kindern zu ermöglichen. Deshalb waren bisher die Besuche mit Auflagen verbunden und konnten nur stark reduziert stattfinden. Es freut mich daher sehr, dass die positiven Entwicklungen in den Einrichtungen nun dazu geführt haben, dass die Besuchsregeln wieder gelockert werden können.“

Bislang durften in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen innerhalb einer Kalenderwoche nur dreimal eine Besucherin oder ein Besucher empfangen werden, in Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung behinderter Menschen täglich eine Besucherin oder ein Besucher. Nun wird es keine verbindlichen Vorgaben des Landes zur Dauer und Anzahl der Besuche mehr geben. Maßgeblich seien die jeweiligen Schutzkonzepte und Hygienepläne der Einrichtungen. Die neue Regelung gilt ab dem 29. September 2020.

Die Hessische Landesregierung stellt außerdem Mittel in Höhe von acht Millionen Euro bereit, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe insgesamt maximal fünf freiwillige Testungen über einen begrenzten Zeitraum zu ermöglichen. Diese anlasslosen Tests asymptomatischer Personen sollen helfen, das Risiko einer Infektionsübertragung in diesen besonders vulnerablen Einrichtungen weiter zu minimieren. Außerdem unterstützt das Land teilstationäre Pflegeeinrichtungen (Tagespflegeeinrichtungen) mit mehr als zwei Millionen Euro aus dem Sondervermögen.

„Es ist in dieser Zeit nicht einfach, einen guten Mittelweg zu finden, Hygiene- und Abstandsregeln stehen dabei oftmals dem Wunsch nach Kontakt und Nähe entgegen. Dank des vorbildlichen Verhaltens der Pflegekräfte genauso wie der Bewohnerinnen und Bewohner, die sich an die Regeln und Maßnahmen gehalten haben, sind nun diese Lockerungen möglich. Das macht aber auch deutlich, dass es das A und O ist, sich weiterhin überall, auf der Arbeit, in der Freizeit und im privaten Bereich, verantwortungsbewusst zu verhalten und sich an die bestehenden Regelungen und Auflagen zu halten, damit auch in den kommenden, kälteren Monaten kein gefährlicher Anstieg der Infektionszahlen zu befürchten ist.“

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