
„Der verantwortungsvolle Umgang mit Feuerwerk an Silvester ist ein Gewinn für alle: Zur eigenen Sicherheit, um Gefährdungen Unbeteiligter auszuschließen und auch um die Feuerwehren, Rettungs- und Polizeikräfte zu entlasten. Daher appelliere ich an alle Hessinnen und Hessen, verantwortungsbewusst und vorsichtig mit Feuerwerk umzugehen“, rief der Hessische Landtagsabgeordnete Ismail Tipi auf.
Der CDU-Politiker folgte damit einem Aufruf des Hessischen Sozialministers Kai Klose, der ebenfalls für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk plädierte und verdeutlichte, dass der Schutz der Verbraucher oberste Priorität genieße. „Aus diesem Grund überprüfen die Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in der Woche vor dem Jahreswechsel schwerpunktmäßig, dass nur zugelassene und mit Prüfzeichen versehene pyrotechnische Gegenstände im Handel erhältlich sind“, erläuterte Minister Klose.
„Wenn alle aufeinander Acht geben und Rücksicht nehmen sowie einfache Regeln befolgen, können auch alle in Hessen das Farbspektakel zum Jahreswechsel genießen, ohne sich Sorgen machen zu müssen“, unterstrich Ismail Tipi. Der Landtagsabgeordnete rief alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, achtsam mit Feuerwerk umzugehen und die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. „Außerdem sollten wir äußerst sensibel sein und die Bedenken und Ängste unserer Mitmenschen ernst nehmen.“
Tipi betonte weiter, dass insbesondere die Feuerwehren, Rettungs- und Polizeikräfte in der Silvesternacht besonders unter Druck stünden, da es erfahrungsgemäß zu einer Vielzahl von Einsätzen käme: „Viele dieser Einsätze werden durch unsachgemäßen, unvorsichtigen oder unbedachten Gebrauch von Raketen, Böllern und anderem Feuerwerk ausgelöst. Gerade jetzt, wo auf den Wachen ohnehin Personalknappheit herrscht, ist es mir ein besonderes Anliegen, die Rettungskräfte zu entlasten. Dazu können wir alle in der Silvesternacht beitragen.“
Ismail Tipi warnte, ebenso wie Minister Klose, vor dem Gebrauch nicht zugelassener Feuerwerkskörper und Böller. Diese könnten erhebliche Verletzungen hervorrufen und bedeuteten nur ein unnötiges Risiko: Bei Zündung sind Knalltraumata, Verbrennungen und – im schlimmsten Fall – sogar der Verlust von Gliedmaßen zu befürchten. Außerdem sind das Verwenden und der Besitz derartiger Feuerwerkskörper strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Händler, die wissentlich nicht zugelassene Feuerwerkskörper verkaufen, können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belangt werden.
Weitere Informationen und Warnhinweise sowie Hinweise zum Gebrauch von Feuerwerk sind unter hessen.de/presse/sozialminister-kai-klose-ruft-zu-vorsicht-im-umgang-mit-feuerwerkskoerpern-auf abrufbar.
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