
Bereits im September hatte das Innenministerium den Kommunen Empfehlungen übermittelt, welche Vorkehrungen bei den kommenden Wahlen getroffen werden müssen und unter welchen Voraussetzungen im Wahllokal gewählt werden kann. Ab November bis zum Jahresende werden in insgesamt 45 hessischen Kommunen Direktwahlen und Bürgerentscheide durchgeführt. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport stattet die betreffenden Kommunen nun mit Corona-Schutzpaketen aus. Diese bestehen aus FFP-2-Masken für die Wahlhelferinnen und -helfer, Mundnasenschutz für die Wählerinnen und Wähler sowie ausreichend Desinfektionsmittel.
„Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger keine Angst vor Ansteckungen haben müssen, wenn sie ins Wahllokal gehen. Daher halte ich es für richtig, die Kommunen dabei zu unterstützen, die Wahlen mit allen notwendigen Maßnahmen durchführen zu können“, so der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Ismail Tipi. „Auch für die Wahlhelferinnen und -helfer ist die Situation nicht einfach, denn sie verbringen mehrere Stunden im Wahllokal und kommen mit vielen Menschen in Kontakt. Daher ist es wichtig, dass auch sie bestmöglich geschützt sind.“
Die Städte und Gemeinden werden in den nächsten Tagen insgesamt rund 28.800 FFP-2-Masken, rund 106.000 sogenannte OP-Masken sowie ca. 2.200 Liter Desinfektionsmittel erhalten. Innenminister Peter Beuth betonte, dass jeder mit seiner eigenen Maske zur Wahl gehen solle und damit einen Beitrag leiste, um sich und seine Mitmenschen vor einer Ansteckung zu schützen. Außerdem sagte er, dass er in diesen Pandemie-Zeiten alle Verantwortungsträger vor Ort nochmal darum bitten werde, aktiv für die Briefwahl zu werben.
„Die Städte werden darauf achten, ausreichend große Räume als Wahllokale zu nutzen, die gut durchlüftet werden können. Auch alle anderen wichtigen Hygiene- und Abstandsregeln werden eingehalten. Die für den Wahltag geltende Corona-Schutzverordnung schreibt außerdem vor, dass in Wahlräumen und den Zugängen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt“, so Tipi weiter. Er betont abschließend: „Auch wenn eigentlich die Stimmabgabe im Wahllokal die Regel sein sollte, kann dennoch die Briefwahl gerade für die Risikogruppe eine gute Alternative sein. Ich möchte daher an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, trotz der Corona-Pandemie von ihrem wichtigen, demokratischen Recht Gebrauch zu machen und entweder per Briefwahl oder vor Ort im Wahllokal ihre Stimme abzugeben.“
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